Artenschutz und Souvenirs

Land und Leute in Afrika
Praktische Reisetipps

Artenschutz & Souvenirs
Eine große Bitte an alle Touristen, die nach Afrika reisen,
bei tierischen- und pflanzlichen Souvenirs den Artenschutz beachten

Auf unseren Reisen nach Afrika erleben wir immer wieder, dass Touristen bewußt den Artenschutz verletzen. Da werden Jungfische im Indischen Ozean gefangen und Korallen abgebrochen um als Souvenir im deutschen Aquarium zu landen. Da werden farbenprächtige Reptilien gefangen für ein armseliges Leben im Terrarium ohne zu überprüfen, ob diese Tierart auch gefährdet ist. Aber auch das käufliche erwerben tierischer und pflanzlicher Produkte ist mit großer Vorsicht zu betrachten. Bei deutschen Zollkontrollen kann dies sehr  teuer werden und für die afrikanischen Tierwelt kann dies lebensbedrohlich sein, wenn eine unüberlegte Souvenierjagd das sinnlose sterben wertvoller Tier- und Pflanzenarten  fördert.

Liste über geschützte Tier- und Pflanzenarten

Artenschutz im Urlaub mit Länderliste Afrikas

Der deutsche Zoll zum Thema Artenschutz und Souvenir

Viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen mittlerweile
strengen Einfuhrbestimmungen.

Das gilt nicht nur für lebende Tiere sondern auch für tote Tiere und verarbeitete Teile von Tieren-und Pflanzen.

Bei Souvenirs sollte daher unbedingt der Artenschutz beachtet werden

Ohne Einfuhrgenehmigung werden geschützte Tiere oder Tierprodukte an der Grenze vom Zoll beschlagnahmt.    Quelle: WZF/Schramm

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) warnt vor illegaler Einfuhr von artgeschützten Tieren und tierischen Urlaubsandenken / Nachzuchten den Vorzug geben / Bei Exoten auf Nachweis der legalen Herkunft achten.
Krokodil-Ledergürtel, Riesenmuscheln   – wer bringt nicht gerne ein exotisches Andenken von seiner Urlaubsreise mit? Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) weist jedoch auf die strengen Auflagen für die Einfuhr von geschützten Tieren hin: „Wer die Bestimmungen des Tier- und Artenschutzes nicht beachtet, gefährdet Tiere in hohem Maße und muss mit der Zahlung von drastischen Bußgeldern rechnen“, warnt ZZF-Präsident Klaus Oechsner.
Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter dem Schutz der EG- Artenschutzverordnung beziehungsweise der Bundesartenschutzverordnung. Betroffen sind Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln, Korallen, Alpenveilchen etc. Der Schutz bezieht sich auf tote, lebendige und weiterverarbeitete Exemplare wie bemalte Vogelfedern, exotische Felle, Schuhe aus Schlangenleder oder Elfenbeinschnitzereien. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und die Zahlung eines drastischen Bußgeldes.
Der ZZF rät Touristen daher, sich vor der Reise beim Bundesamt für Naturschutz zu informieren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind. Besser sei es jedoch, generell auf diese Mitbringsel zu verzichten. Wer sich für exotische Tiere wie Papageien oder Reptilien begeistert, sollte aus Gründen des Tier- und Artenschutzes legal nachgezüchteten Tieren den Vorzug geben: „Nachzuchten fällt die Gewöhnung an den Menschen viel leichter“, erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. Bei der Anschaffung von artgeschützten Tieren sollten Halter darauf achten, dass sie einen Nachweis der legalen Herkunft erhalten. Viele – auch nachgezüchtete – Tiere müssen bei der örtlichen Artenschutzbehörde gemeldet und oft mit einem artenschutzrechtlichen Kennzeichen/Dokument versehen sein. Eine entsprechende Liste gibt es beim ZZF unter www.ringstelle.de. Von Tieren mit besonders hohen Ansprüchen an Futter- oder Unterbringungsbedingungen, oder die mittels tierschutzwidriger Fang- und Transportmethoden in den Handel gelangen, raten ZZF-Fachhändler ab.