Xerus rutilus

Systematik

Schlichtborstenhörnchen
Xerus rutilus

Ordnung: Nagetiere – Rodentia
Familie : Hörnchen – Sciuridae
Gattung : Xerus
Art: Xerus rutilus

Trivialnamen

deutsch: Schlichtborstenhörnchen,
englisch: Unstriped Ground Squirrel, 
französisch: —-, swahili: —-,  afrikaans: —-,

Vorkommen

Ostafrikanische Hörnchenart, die ihre Heimat in Ãthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia, Somalia, Sudan, Tansania, Uganda hat.
Typischer Bewohner trockener Dornbusch- und Baumsavannen, kommt aber auch in halbwüstenartigen Landschaften vor.

Fundort

Tsavo West Nationalpark, Kenia 2012

Schlichtborstenhörnchen – Xerus rutilus in Kenia

Beschreibung

Durch die Vielfzahl seiner Unterarten können auch die Körpermaße und teilweise die Färbungen etwas unterschiedlich sein. Sie erreichen Maße von 30 bis 45 cm Körperlänge und ein Gewicht von etwa 250 – 350 Gramm.
Die Grundfärbung reicht von einem graubraun bis zu einem rotbraun Die Körperunterseite ist meist deutlich heller gefärbt.
In seiner Lebensweise ist dieses Hörnchen tagaktiv, lebt fast ausschließlich terristrisch, wohnt familiär in kleinen sozialen Verbänden in unterirdischen Bauten mit einem großen Tunnelsystem und verschiedenen Kammern in denen sie die Nacht verbringen. Männchen leben häufig auch in eigenen Bauten.

Fortpflanzung

Die Paarungszeit ist ganzjährig und nicht an Regen- oder Trockenzeiten gebunden. Der Nachwuchs wird ausschließlich nur von den Weibchen aufgezogen und versorgt, weil die polygamen Männchen schon nach der Paarung ihre Weibchen verlassen. Der Nachwuchs erreicht mit etwa 8 bis 10 Wochen die Reife für ein selbständiges Leben.
Die Anzahl der Jungtiere beträgt 1-3 bei einer Tragzeit von etwa 7 Wochen.

Nahrung

Keine reinen Vetegarier, sondern eher Allesfresser. Neben Sämereien, Wurzeln, Kräuter, Blüten und Gräser bevorzugen sie natürlich auch verschiedene Strauch- und Baumfrüchte. Als Beikost ergänzen meist Insekten ihre Nahrung.

Artenschutz

Diese Art gilt als noch nicht gefährdet, obwohl sie oftmals in der Landwirtschaft als “Schädling” eingestuft und verfolgt wird, wenn sie als Kulturfolger ihr natürliches Habitat verlassen haben oder der Anbau von Kulturpflanzen sich in die Nähe ihrer Lebensräume verlagert.

 

Fotos : (c) Michael Kürschner (2)